Versprechen Websites, Videos oder Shops eine schnelle Gewichtsabnahme, prüfen Sie das Produkt oder Programm genau. Fotos und Erfahrungsberichte sind kein Beleg für eine Wirkung. Auch eine zulässige Werbeaussage garantiert keinen dauerhaften Gewichtsverlust.
Nahrungsergänzungsmittel gelten als Lebensmittel und werden vor dem Verkauf nicht behördlich auf ihre Wirksamkeit zugelassen. Die Anzeige beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit bestätigt weder die Wirkung noch die Sicherheit des Produkts.
Prüfen Sie das konkrete Versprechen
Aussagen wie „vier Kilo pro Woche“, „Fett weg ohne Aufwand“ oder „gezielt Bauchfett verlieren“ sind Warnsignale. Werbung für Lebensmittel mit Gesundheitsbezug darf nicht angeben, wie lange eine Gewichtsabnahme dauert oder wie groß sie ausfällt. Verboten sind zum Beispiel konkrete Kilozahlen für einen bestimmten Zeitraum. Daraus folgt jedoch nicht, dass jede Werbung für ein Abnehmprogramm oder eine Dienstleistung automatisch unter genau dieses Verbot fällt.
Auch Wörter wie „natürlich“, „pflanzlich“, „Detox“ oder „Fatburner“ belegen keine Abnehmwirkung. Eine Kohlsuppe ist ein Gericht; für eine besondere Fettverbrennungs- oder Entgiftungswirkung gibt es keinen Nachweis. Veränderungen auf der Waage sagen außerdem nicht automatisch aus, dass Körperfett verloren ging: Sie können auch durch Veränderungen des Wasserhaushalts entstehen.

Suchen Sie Belege zum Produkt
Eine Studie zu einem einzelnen Inhaltsstoff beweist nicht, dass das fertige Produkt wirkt. Prüfen Sie, ob die Untersuchung tatsächlich dasselbe Produkt betrifft, in welcher Menge der Stoff eingesetzt wurde und ob die Bedingungen zur beworbenen Anwendung passen. Ein Link zu einer Studie reicht nicht, wenn die Produktseite diese Fragen offenlässt.
Vorher-nachher-Bilder, Sternebewertungen und persönliche Berichte zeigen einzelne Erfahrungen. Sie belegen nicht, dass das Produkt in einer kontrollierten Untersuchung wirkt. Solche Berichte können außerdem Werbung sein, auch wenn das nicht sofort erkennbar ist. Bei Empfehlungen durch Influencerinnen und Influencer sollten Sie auf Rabattcodes, sogenannte Partnerlinks und eigene Produktverkäufe achten. Daran erkennen Sie, dass die Empfehlung finanziell beeinflusst sein könnte.
Gleichen Sie Gesundheitsangaben ab
Für gesundheitsbezogene Aussagen zu Lebensmitteln führt die Europäische Kommission ein Register mit zugelassenen und nicht zugelassenen Angaben sowie den jeweiligen Bedingungen. Suchen Sie dort nach der genauen Aussage und prüfen Sie, ob das Produkt die verlangte Menge des betreffenden Stoffes enthält und die vorgeschriebenen Hinweise einhält.
Für Glucomannan gilt zum Beispiel eine eng begrenzte Aussage: Für eine Gewichtsabnahme im Rahmen einer energiereduzierten Ernährung nennt das Register Bedingungen, darunter eine Tagesmenge von 3 Gramm, aufgeteilt in drei Portionen zu je 1 Gramm, jeweils mit Wasser vor den Mahlzeiten. Das ist keine Bestätigung für beliebige Produkte mit Glucomannan oder für allgemeine „Fatburner“-Versprechen. Prüfen Sie den aktuellen Registereintrag, bevor Sie sich auf eine solche Angabe verlassen. Ein fehlender Treffer zeigt allein noch nicht, ob die Aussage rechtlich zulässig ist.
Verstehen Sie die Produktart
Nahrungsergänzungsmittel müssen in Deutschland vor dem ersten Verkauf beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit angezeigt werden. Diese Anzeige ist keine Zulassung und kein Wirksamkeitstest. Behörden kontrollieren Produkte im Handel stichprobenartig. Damit bestätigen sie nicht jedes einzelne Angebot.
Mahlzeitenersatzprodukte sind eine andere Produktgruppe als Nahrungsergänzungsmittel. Für bestimmte Produkte gelten eigene Vorgaben zur Zusammensetzung und Kennzeichnung. Sie können Teil einer energiereduzierten Ernährung sein, versprechen aber keinen mühelosen oder dauerhaften Erfolg.
Bei einem Online-Abnehmprogramm zählt neben der Werbung, wie die Betreuung aussieht. Prüfen Sie, ob die Empfehlungen an Ihre Situation angepasst werden, wer Sie betreut und welche Qualifikation diese Person hat. Achten Sie auch darauf, ob der Anbieter transparent erklärt, wie das Programm finanziert wird.

Prüfen Sie Shop und Anbieter
Bevor Sie bestellen, suchen Sie nach einem vollständigen Impressum mit Firmenanschrift und erreichbaren Kontaktmöglichkeiten. Eine deutsche Internetadresse oder Telefonnummer beweist nicht, dass das Unternehmen in Deutschland sitzt. Bei einem Anbieter im Ausland kann es schwieriger sein, Ansprüche durchzusetzen. Die Angaben zu Zutaten, Dosierung und Anwendung sollten klar sein. Seien Sie besonders vorsichtig, wenn Inhaltsstoffe unbekannt, Dosierungshinweise vage oder Erfolgsaussagen unrealistisch sind.
Bei einem verdächtigen Produkt können Sie öffentliche Warnmeldungen, etwa auf dem Portal lebensmittelwarnung.de, nachsehen. Findet sich dort keine Warnung, ist das kein Sicherheitsnachweis: Die Kontrollen erfassen nicht jedes angebotene Produkt. Kaufen Sie Nahrungsergänzungsmittel außerdem nicht von Privatpersonen.
Nehmen Sie Risiken ernst
Bei einzelnen online angebotenen Schlankheitsmitteln fanden Behörden problematische Wirkstoffe, die nicht angegeben oder nicht zugelassen waren. Ein bekanntes Beispiel ist Sibutramin. Die Zulassung dieses Wirkstoffs wurde in Deutschland 2010 widerrufen. Solche Funde begründen Vorsicht, erlauben aber nicht den Schluss, dass jedes online verkaufte Produkt verfälscht oder gefährlich ist.
Entwässerungs- und Abführmittel führen zu Wasserverlust oder häufigeren Stuhlgängen. Das ist kein Beleg für einen Fettverlust und kann gesundheitliche Risiken mit sich bringen. Wenn Sie Medikamente einnehmen oder Vorerkrankungen haben, besprechen Sie die Einnahme eines Abnehmprodukts mit einer Ärztin, einem Arzt oder einer Apotheke. Das gilt auch bei möglichen Wechselwirkungen.
Setzen Sie auf umsetzbare Veränderungen
Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung empfiehlt eine Ernährungsweise, die sich auf Dauer im Alltag umsetzen lässt, statt einseitiger Crashdiäten. Kurzfristige Gewichtsveränderungen fallen von Mensch zu Mensch unterschiedlich aus und führen nicht zwangsläufig zu dauerhaftem Fettverlust. Prüfen Sie daher, ob ein Angebot Veränderungen unterstützt, die Sie im Alltag umsetzen können, statt extreme Einschränkungen als schnellen Weg zum Ziel anzupreisen.
Bei Rezepten gilt dasselbe Prinzip: Eine Suppe oder ein anderes einzelnes Gericht ist kein Wirksamkeitsnachweis für eine Diät. Wenn eine Website Nährwerte nennt, sollten sie als Schätzung gekennzeichnet und nachvollziehbar berechnet sein. Persönliche Erfahrungsberichte sind ebenfalls kein allgemeiner Beleg dafür, dass andere Menschen dasselbe Ergebnis erreichen.



