Bohnen, Linsen, Kichererbsen und Erbsen aus Dose oder Glas sind bereits gegart. Sie können sie direkt in kalte Gerichte geben oder kurz erwärmen. Einweichen und langes Kochen sind nicht nötig.
Damit die Hülsenfrüchte bekömmlicher sind, empfiehlt die DGE, die Flüssigkeit aus Dose oder Glas abzugießen. Laut BZfE ist Abspülen nicht nötig. Ob Sie die Hülsenfrüchte kurz abspülen, hängt vom Rezept ab.
Flüssigkeit abgießen oder abspülen
Öffnen Sie die Dose und gießen Sie die Flüssigkeit ab. Die DGE rät davon ab, sie mitzuverwenden. Sie enthält Kohlenhydrate, die der Körper nicht verdaut und die Beschwerden wie Blähungen begünstigen können. Nach dem Abgießen müssen Sie die Hülsenfrüchte nicht abspülen.
Das BZfE hält es nicht für nötig, vorgegarte Hülsenfrüchte abzuspülen. Wenn es besser zum Geschmack oder Rezept passt, können Sie sie trotzdem kurz abspülen. Es ist nicht verlässlich bekannt, wie stark das Abspülen Blähungen oder den Salzgehalt beeinflusst. Wie viel Salz ein Produkt enthält, steht auf der Verpackung.

Direkt verwenden oder erwärmen
Für Salate, Wraps und Aufstriche können Sie die abgetropften Hülsenfrüchte direkt verwenden. In Suppen, Eintöpfen oder Currys geben Sie sie am besten gegen Ende der Garzeit dazu und erwärmen sie kurz. Langes Kochen ist unnötig und kann sie weich oder breiig machen.
Prüfen Sie vor dem Würzen die Zutatenliste und die Nährwertangaben. Die Zusammensetzung unterscheidet sich von Produkt zu Produkt, zum Beispiel durch zugesetztes Salz oder Gewürze. Probieren Sie das Gericht daher, bevor Sie zusätzlich salzen.
Was bei Lektinen gilt
Lektine sind natürliche Eiweiße, die in rohen oder unzureichend gegarten Hülsenfrüchten Beschwerden wie Übelkeit, Erbrechen und Durchfall auslösen können. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) empfiehlt, getrocknete Hülsenfrüchte und frische Bohnen ausreichend zu erhitzen. Diese Hinweise gelten für rohe oder nicht ausreichend gegarte Hülsenfrüchte.
Hülsenfrüchte aus Dose und Glas sind bereits vorgegart und können direkt verwendet werden. Die Garzeiten für getrocknete oder frische Hülsenfrüchte gelten deshalb nicht für Konserven. Das IQWiG bewertet medizinische Fragen und stellt Gesundheitsinformationen bereit; eine spezielle Zubereitungsempfehlung für Hülsenfrüchte aus der Dose gehört nicht zu den hier relevanten Hinweisen.
Portionen und Nährstoffe
Die DGE empfiehlt mindestens eine Portion Hülsenfrüchte pro Woche. Als Richtwert gelten etwa 125 Gramm gegarte Hülsenfrüchte, die direkt verzehrt werden können. Dazu zählen auch Hülsenfrüchte aus Dose oder Glas. Hülsenfrüchte liefern pflanzliches Eiweiß und Ballaststoffe.
Die Ballaststoffmenge hängt von der Sorte ab. In den DGE-Angaben enthalten 125 Gramm Konservenlinsen 5,8 Gramm Ballaststoffe, dieselbe Menge Kichererbsen aus der Konserve 3,0 Gramm. Die Werte gelten für diese Lebensmittel und Portionsgrößen. Einzelne Produkte können davon abweichen.



